Fr / 03.05.24

Wann muss der außerkapazitäre Hochschulantrag für das WS 2024/25 in Rheinland-Pfalz gestellt werden?

Sie wollen in Rheinland-Pfalz z. B. an der Universität Mainz studieren? Ihr Wunschstudiengang ist

Sie beführchten keine Zulassung zu erhalten? Dann nurtzen Sie Ihre Chance auf einen Studienplatz durch eine Studienplatzklage! Warum Sie Ihre Chancen bereits jetzt mit unserem Starterpaket sichern sollten, hängt mit der besonderen Rechtsprechung zum außerkapzitären Hochschulantrag in diesem Bundesland zusammen:

Rheinland-Pfalz ist eines der Bundesländer, das keine Frist für den Antrag außerhalb der Kapazität geregelt hat. Dieser kann sogar noch im Oktober bis zum Beginn der Vorlesungszeit gestellt werden.

Das gilt zumindest für das Verfahren der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht. Werden hier außerkapazitäre Studienplätze festgestellt, kommt es zu einer Losvergabe der Studienplätze unter den gerichtlichen Antragstellern unabhängig davon, wann der jeweilige Antrag bei der Hochschule eingegangen ist.

Sollten wir nach einer Prüfung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts feststellen, dass gute Erfolgsaussichten für weitere Studienplätze in der zweiten Instanz bestehen, kommt es dann doch auf den Zeitpunkt des Antrages bei der Hochschule an. Das liegt am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und dem dort üblichen Vergabemodus für die Studienplätze. Es werden alle Kläger danach sortiert wann sie ihren Antrag außerhalb der festgesetzten Kapazität gestellt haben. Dabei gilt eine Besonderheit: Alle Anträge, die bis zum 15. Juli 2024, 24.00 Uhr eingegangen sind, werden in einen Topf geworfen und dann nach dem Rangplatz in der Abiturbestenquote sortiert. Alle später eingegangen Anträge ordnen sich in der "Datumsreihe" ein.

Konsequenz: Wir stellen Ihren Antrag für Ihr Studium in Rheinland-Pfalz frühzeitig, möglichst vor dem 15. Juli 2024. Dazu sollten Sie rechtzeitig unser Starterpaket buchen. Wird nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes klar, dass im Beschwerdeverfahren weitere Studienplätze zur Verfügung stehen, prüfen wir für Sie genau, ob auf Grund Ihres Rangplatzes mit einer Zulassung gerechnet werden kann. Hier ist zwischen den einzelnen Studiengängen zu unterscheiden: Im Studiengang Humanmedizin an der Universität Mainz kann der Rangplatz in der Abiturbestenquote ausschlaggebend sein. In einem Bachelorstudiengang spielt er wegen der geringeren Anzahl der Kläger kaum eine Rolle.

Gern beantworten wir Ihre Fragen zur Studienplatzklage und zum Starterpaket in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir freuen uns auf Ihre telefonische oder elektronische Anfrage!